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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dachs Akademie

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Stand 22.07.2026

​​1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kurse, Workshops und sonstige Leistungen der Dachs Akademie, Inhaber André Schroeter, nachfolgend „Dachs Akademie“. Vertragspartner ist die Person, welche die Kursbuchung abschließt; teilnehmendes Kind ist das darin bezeichnete Kind. Der Vertragspartner bestätigt, zur Vertretung des Kindes berechtigt zu sein und, soweit erforderlich, im Einvernehmen mit weiteren Sorgeberechtigten zu handeln.

Eine Anfrage über die Website, die Reservierung oder die Teilnahme an einem Probetraining begründen noch keinen Vertrag über einen Saisonkurs. Die von der Dachs Akademie übersandte Kursbuchung stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der vom Vertragspartner vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kursbuchung bei der Dachs Akademie zustande. Bestandteile des Vertrags sind die individuelle Kursbuchung, diese AGB und der beigefügte Saisonplan. Individuelle Angaben in der Kursbuchung gehen diesen AGB vor.

 

2. Saisonkurs und Leistungsumfang

Der Vertrag wird für den in der Kursbuchung bezeichneten Leistungszeitraum geschlossen. Die geschuldeten Trainingstermine ergeben sich aus dem beigefügten Saisonplan. Bei einem Einstieg während einer laufenden Saison gelten die in der Kursbuchung ausgewiesenen verbleibenden Termine und der entsprechend berechnete Saisonbeitrag. Der Saisonbeitrag umfasst ausschließlich die in der Kursbuchung und im Saisonplan aufgeführten Leistungen. Zusätzlich ist während des gebuchten Leistungszeitraums die begleitende Eltern-Akademie enthalten. Diese umfasst regelmäßige digitale Impulse und Austauschformate zur Unterstützung und Begleitung der teilnehmenden Kinder. Die Teilnahme ist freiwillig. Termine, Zugangsdaten und organisatorische Informationen werden an die in der Kursbuchung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Ein Anspruch auf Nachholung oder Bereitstellung einer Aufzeichnung bei Nichtteilnahme besteht nicht. Workshops, Ferienangebote, Einzeltrainings, Sonderveranstaltungen und sonstige Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Kind wird einem festen Stammkurs zugeordnet. Die Zuordnung und ein möglicher Wechsel in eine andere Gruppe bedürfen der pädagogischen Einschätzung und Freigabe durch die Dachs Akademie und erfolgen insbesondere nach Alter, Entwicklungsstand, Gruppendynamik, sicherer Teilnahme und verfügbaren Plätzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe, Trainingszeit oder den Wechsel in eine höhere Altersstufe besteht nicht. Kursplätze und sonstige personenbezogene Leistungen sind nicht auf andere Personen übertragbar.

 

3. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Saisonkursen

Für den gebuchten Saisonkurs besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei dem Kurs handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, die zu konkret festgelegten Trainingsterminen innerhalb eines bestimmten Leistungszeitraums erbracht wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Etwaige gesetzliche Widerrufsrechte für andere, separat gebuchte Leistungen bleiben unberührt. Die gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht setzt die zeitliche Festlegung der Freizeitdienstleistung voraus.

 

4. Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung

Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der zuletzt gebuchten Saison. Eine Kündigung zum Saisonende ist nicht erforderlich; der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Wurden mehrere Saisons verbindlich gebucht, umfasst die feste Vertragslaufzeit sämtliche gebuchten Saisons. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertragspartner kann den Vertrag außerdem vorzeitig beenden, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung voraussichtlich während des gesamten verbleibenden Vertragszeitraums nicht mehr teilnehmen kann oder sein Hauptwohnsitz an einen mehr als 50 Kilometer Straßenentfernung vom Trainingsort entfernten Ort verlegt wird. Die Voraussetzung ist durch eine ärztliche Bescheinigung ohne Angabe der Diagnose beziehungsweise eine Meldebestätigung nachzuweisen. Die Beendigung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem die Erklärung und der vollständige Nachweis bei der Dachs Akademie eingehen. Für danach entfallende Trainingstermine werden bereits gezahlte Beiträge anteilig erstattet. Ein bereits ausgehändigtes Starter-Paket wird nicht erstattet.

 

5. Beiträge und Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Saisonbeitrags, der Preis des Starter-Pakets, die Zahlungsweise und die Fälligkeit ergeben sich aus der Kursbuchung. Der Saisonbeitrag ist ein Festpreis für den gesamten gebuchten Zeitraum. Krankheit, Urlaub, private Termine, schulische Veranstaltungen oder eine andere persönliche Verhinderung des Kindes entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung persönlich versäumter Einheiten besteht nicht, sofern die Dachs Akademie nicht ausdrücklich eine Nachholmöglichkeit anbietet. Die Zahlung erfolgt entsprechend der Kursbuchung, vorzugsweise per Überweisung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Dachs Akademie kann die Teilnahme nach Mahnung und vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend aussetzen.

 

6. Trainingsbetrieb und Ausfall

Trainingstage und-zeiten ergeben sich aus der Kursbuchung und dem Saisonplan. Nur die dort aufgeführten Termine sind geschuldet. Ferien, Feiertage und sonstige trainingsfreie Zeiten sind im Saisonbeitrag bereits berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Trainer besteht nicht. Die Dachs Akademie darf geeignete Vertretungstrainer und Trainingsassistenzen einsetzen. Einzelne Termine, Uhrzeiten oder der Trainingsort können aus sachlichen Gründen in zumutbarem Umfang geändert werden. Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Die Anzahl der gebuchten Trainingseinheiten und der Charakter des Kurses dürfen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Fällt eine Einheit aus Gründen aus, die von der Dachs Akademie zu vertreten sind, wird ein Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit angeboten. Ist kein zumutbarer Ersatz möglich, wird der auf die endgültig entfallene Einheit entfallende Anteil des Saisonbeitrags erstattet. Bei höherer Gewalt und anderen von keiner Partei zu vertretenden Umständen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

7. Gesundheit und Aufsicht

Der Vertragspartner bestätigt, dass das Kind nach seiner Kenntnis gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Asthma, Verletzungen, erforderliche Notfallmaßnahmen oder andere für die sichere Teilnahme relevante Umstände sind der Trainerleitung vorab mitzuteilen. Die Dachs Akademie führt keine medizinische Untersuchung durch und trifft keine medizinische Aussage zur Belastbarkeit. Bei Unsicherheiten ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Die Aufsichtspflicht der Dachs Akademie beginnt, sobald das Kind während der vorgesehenen Einlasszeit am Eingang zum Trainingsraum persönlich von einem Trainer übernommen wurde. Das bloße Bringen/Wartenlassen vor dem Trainingsraum genügt nicht. Der Hin- und Rückweg sowie die Aufsicht bis zur persönlichen Übernahme liegen in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht endet mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine abholberechtigte Person am Eingang zum Trainingsraum. Das Kind ist zum vereinbarten Kursende pünktlich abzuholen. Bei verspäteter Abholung bleibt die Aufsichtspflicht bis zur tatsächlichen Übergabe bestehen; die Erziehungsberechtigten müssen während dieser Zeit erreichbar sein. Soll ein Kind selbstständig zum Training kommen oder dieses selbstständig verlassen dürfen, ist dies vorher in Textform zu vereinbaren. In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht mit dem vereinbarten Ende der Trainingseinheit und der Entlassung des Kindes am Eingang zum Trainingsraum. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung der versäumten Trainingszeit.

 

8. Verhalten, Begleitpersonen und Aufnahmen

Das Kind hat die Sicherheitsanweisungen der Trainer sowie die Haus- und Hallenordnung zu beachten. Es kann vorübergehend von Übungen oder vom Training ausgeschlossen werden, wenn dies zum Schutz des Kindes oder anderer Personen erforderlich ist. Wiederholte erhebliche Verstöße können nach vorheriger Abmahnung, besonders schwerwiegende Vorfälle auch ohne Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung führen. Begleitpersonen dürfen sich nur in den freigegebenen Bereichen außerhalb des Trainingsraumes aufhalten. Das Betreten des Trainingsraums während des Trainings bedarf der Zustimmung der Trainerleitung. Private Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings sind ohne vorherige Zustimmung der Dachs Akademie und aller betroffenen Personen beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreter nicht gestattet.

 

9. Workshops und Einzelleistungen

Workshops und sonstige Einzelleistungen können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei in Textform storniert werden, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen kann der vereinbarte Preis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Vergabe verlangt werden. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Sagt die Dachs Akademie die Leistung ab, kann der Vertragspartner zwischen einem angebotenen Ersatztermin und der Erstattung des gezahlten Preises wählen.

 

10. Haftung

Die Dachs Akademie haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Dachs Akademie nur, wenn eine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Trainer, Assistenzen und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dachs Akademie. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, elektronische Geräte, Fahrräder und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen.

 

11. Foto- und Videoaufnahmen der Dachs Akademie

Die Zustimmung zu diesen AGB enthält keine Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen des Kindes. Aufnahmen für Werbe-, Öffentlichkeits-, Print- oder Social-Media-Zwecke werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung verwendet. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Kursteilnahme und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

12. Datenschutz und Schlussbestimmungen

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies für die Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation und sichere Organisation des Trainings erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Dachs Akademie. Für den Vertrag gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten grundsätzlich nur für neu abgeschlossene Verträge und Vertragsverlängerungen. Die Dachs Akademie ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. § 36 VSBG verlangt bei Verwendung von AGB oder einer Website grundsätzlich eine klare Information über die Teilnahmebereitschaft. Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie oder schreiben Sie uns:

Dachs Akademie | Inhaber André Schroeter

info@dachs-akademie.de | +49 157 717 235 85

Ihr Team der Dachs Akademie

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